mfge

Grundsätzliches

Flugraum:

Flugplatzgelände

Wichtig:
- Nach dem Start begibt sich ein Pilot in den Pilotenraum bei der Kiste und bleibt nicht irgendwo auf der Piste stehen (auch nicht am Pistenrand).
- Wenn sich fremde Modelle (insbesondere mit Verbrennungsmotor) in der Luft befinden, wird die Piste NICHT betreten. Notlandungen, An- und Überflüge müssen jederzeit sicher möglich sein! Sollte ein Betreten dennoch nötig sein, erfolgt dies erst nach ausdrücklicher Erlaubnis der fliegenden Piloten. Ebenso sind Starts mit den Piloten abzusprechen.
- Der Zuschauerraum wird weder über- noch hinterflogen!
- Damit die Zufahrtsstrasse nicht zu lange blockiert wird, darf der Flugplatz zum Ein- und Ausladen befahren werden, jedoch nur beim Modellabstellplatz und nur wenn es trocken ist. Dann bitte daran denken - keine Autos beim Flugfeld parkieren, sondern immer mit Parkkarte beim Kreisel.

Flugplatz-Reglement

§ 1 Zweck und Verbindlichkeit

Dieses Reglement regelt die Benützung von und die Verhaltensweisen auf dem Fluggelände ”Schinhuetmatten” der MFGE. Es ist für alle Mitglieder der Modellfluggruppe wie auch für alle Gäste/Fremdbenützer verbindlich. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen droht dem fehlbaren Mitglied Platzverweis und der Ausschluss. Jeder anwesende Pilot ist mit verantwortlich für die Durchsetzung dieses Pistenreglements. Sanktionen können durch den Vorstand der MFGE erhoben werden.

§ 2 Flugzeiten

Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren jeglicher Art unterliegen einer Flugzeitbeschränkung und dürfen ausschliesslich jeweils Montag bis Freitag von 13.30 - 19.30 Uhr und Samstag von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 19.30 Uhr geflogen werden. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist Flugverbot für Verbrennungsmotormodelle (von diesem Verbot ausgenommen ist der 1. August). Segelflugmodelle und Modelle mit Elektromotoren unterliegen keiner Flugzeitbeschränkung.

§ 3 Frequenzen und Frequenztafel

Zum Betrieb der Fernsteuerung dürfen ausdrücklich nur die offiziell zugelassenen Frequenzen resp. Kanäle benützt werden (Siehe Frequenztafel). Vor jedem Einschalten der Fernsteuerung hat sich der Pilot an der Frequenztafel zu informieren, ob sein Kanal bereits benützt wird. In diesem Falle hat er sich mit dem entsprechenden Betreiber in Verbindung zu setzen und mit ihm das Ein- und Ausschalten des Senders abzusprechen. In jedem Falle hat er seinen Kanal auf der Frequenztafel zu markieren.

§ 4 Versicherungsnachweis

Jeder Pilot hat beim Modellfliegen einen Versicherungsnachweis mitzutragen (Gesetzliche Vorschrift!): • Entweder die gültige ”Member Card” des AeCS (gilt als Versicherungsnachweis) oder • ein gültiger Versicherungsnachweis der privaten Haftpflichtversicherung mit wörtlicher Aufführung ”Modellflug” und der Policennummer. (Eine ”normale” Versicherungspolice genügt nicht!).

§ 5 Lageplan

Der Lageplan definiert die Start-, Lande- und Flugzonen. Abstell-, Zuschauer- und Pilotenraum sind auf dem Flugplatz markiert. Das Überfliegen der Sperrzonen mit Motormodellen ist untersagt, Segel- und Elektroflugzeuge dürfen nur mit GENÜGEND Sicherheitshöhe (Minimum 300 m) über diesen Gebieten fliegen.

§ 6 Sicherheit von Mensch, Tier und Sache

Jeder Pilot handelt in voller Eigenverantwortung. Der Verein kann nicht haftbar gemacht werden für den Schaden, den ein Mitglied mit seinem Modell, direkt oder in der Folge, angerichtet hat. Jeder Pilot hat dafür zu sorgen, dass sein Fluggerät nur in technisch einwandfreiem Zustand zum Einsatz gelangt. Zudem hat er bei Anlassen, Start, Flug und Landung alles zu unternehmen, um die Sicherheit von Sachen und anwesenden Personen zu gewährleisten.

§ 7 Verhalten im Flugbetrieb

Jeder Pilot nimmt Rücksicht auf die anderen Piloten. Das Überfliegen von Abstell-, Zuschauer- und Pilotenraum ist strikte untersagt. Nach dem Start hat sich der Pilot in den Pilotenraum zu begeben, nach der Landung ist die Piste sofort wieder freizuhalten. Jedes Betreten oder Verlassen der Piste ist anzusagen. Start und Landung werden durch die Piloten laut angesagt. Der landende Pilot hat darauf zu achten und ist dafür verantwortlich, dass Anflug und Flugpiste für Landung oder Touch and Go frei sind, respektive keine Personen oder Gegenstände durch den Anflug oder die Landung gefährdet sind. Für den Flugbetrieb gelten folgende Vortrittsrechte: Start- und Luft-Verkehr: Schleppzüge vor Segelflugzeugen, vor Motorflugzeugen jeder Art. Für die Landung: Flugzeuge in Notlage (die Notlage ist laut und für alle Anwesenden verständlich anzusagen), vor Segelflugzeugen, vor Motormodellen jeder Art. Es ist verboten Hubschrauber-Modelle im Pistenbereich zu betreiben, wenn zur gleichen Zeit Motormodelle in der Luft sind. Das Überfliegen von Personen und Tieren auf dem Feldweg und auf dem Feld ist zu unterlassen. Speziell Rücksicht zu nehmen ist auf Landwirtschaft treibende im Umfeld des Flugplatzes.

§ 8 Ordnung und Sauberkeit

Jeder hilft mit, das Fluggelände sauber und in Ordnung zu halten. Am Ende des Flugbetriebes nimmt jeder seine Utensilien mit. Der Letzte überprüft nochmals das ganze Gelände auf liegengelassene Gegenstände.

§ 9 Fahrverbot und Bewilligungen

Die Zufahrt zum Flugplatz ist mit einem Fahrverbot belegt. Wir haben von der Gemeinde Unterentfelden fünf unpersönliche Bewilligungen für das Zufahren und Ausladen, sowie das Abstellen unserer Fahrzeuge im Fahrverbot. Diese Bewilligungen sind in der Rasenmäherkiste hinterlegt und müssen sichtbar im Auto hinterlegt werden. Nach Gebrauch müssen sie wieder in der Kiste abgelegt werden. Die Autos dürfen nicht beim Flugplatz, sondern nur vorne beim Kreisel abgestellt werden. Es dürfen maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig innerhalb des Fahrverbots parkiert sein. Überzählige Fahrzeuge müssen anderweitig parkiert werden. Zuwiderhandelnde können nach einmaliger Verwarnung von Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Rasen darf nicht mit Autos befahren werden, auch nicht zum Wenden.

§ 10 Benützung

Den Flugplatz dürfen benützen 1) Mitglieder 2) Kandidaten für eine Neuaufnahme (provisorische Mitglieder), nachdem das vollständig ausgefüllte Aufnahmegesuch beim Verein deponiert und die Jahresgebühr entrichtet wurde.

Der Vorstand der Modellfluggruppe Entfelden, im Juni 2011